Gesetzentwurf zur Verbesserung des Datenschutzes und der Sicherheit für Unternehmer im Handelsregister

KVK kantoor

Wissen, mit wem man Geschäfte macht. Das ist das Ziel des Handelsregisters der Industrie- und Handelskammer. Mit diesem öffentlichen Register kann jeder die Daten von Geschäftspartnern überprüfen. Das schafft Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr. Gleichzeitig müssen die im Handelsregister enthaltenen personenbezogenen Daten ausreichend geschützt werden. Die Industrie- und Handelskammer und das Ministerium für Wirtschaft und Klima ergreifen nun Maßnahmen, um das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Interessen neu einzustellen.

In den letzten Jahren litten eingetragene Unternehmer jedoch zunehmend unter unerwünschter Nutzung ihrer Geschäftsdaten. Daten, die gesetzlich öffentlich sind, werden beispielsweise für Marketingzwecke genutzt, ohne dass dafür eine Zustimmung erteilt wurde. Adressdaten von Personen werden im Internet veröffentlicht (Doxing) und vor allem immer mehr Selbstständige leiden online und physisch unter bedrohlichen Situationen.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass das Handelsregister mit der Zeit geht, werden einige Dinge verbessert:

  • Besserer Schutz personenbezogener Daten.
  • Eine Bremse für unerwünschtes Direktmarketing.
  • Eine neue Form der Finanzierung des Handelsregisters.

Das gelegentliche Abfragen von Daten bleibt kostenlos. Großverbraucher müssen jedoch dafür bezahlen. Eingetragene Unternehmer, die die Funktionen des Handelsregisters wie Auszüge voll nutzen, müssen einen jährlichen Beitrag zahlen. (Zwischen 2.500 € und 50.000 €) Das Geschäftsmodell der unerwünschten Datennutzung durch Dritte entfällt dadurch, so die Erwartung. So glaubt die Regierung, die Privatsphäre der eingetragenen Unternehmer im Handelsregister verbessern und Belästigungen durch einige Marketer verhindern zu können.

Das Verbot der Nutzung von Handelsregisterdaten für Direktmarketingzwecke wird in einem zweiten Gesetzesentwurf aufgenommen, der für 2025 geplant ist. Diese Anpassung soll gegen die lästige Praxis unerwünschter Akquisitionsanrufe bei vielen Unternehmern helfen. Neben diesen Maßnahmen wird die Datenkontrolle durch die Industrie- und Handelskammer (KVK) verschärft.

Es ist geplant, bis Ende 2025 so viele Maßnahmen wie möglich umgesetzt zu haben.

Quelle: Overheid.nl
Link: https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2024/05/08/vernieuwing-handelsregister-streeft-naar-privacy-en-veiligheid-voor-ondernemers

Quelle: Kamer Van Koophandel
Link: https://www.kvk.nl/pers/vernieuwing-handelsregister-verbetert-privacy-en-veiligheid-voor-ondernemers/

Unsere Anmerkungen:

Es ist gut, dass die Regierung die Privatsphäre von Unternehmern ernst nimmt. Die Frage ist, ob diese Maßnahmen ausreichend wirksam sind:

  • Professionelle Marketer werden sich von einem jährlichen Beitrag nicht abschrecken lassen und weiterhin Daten aus dem Handelsregister abrufen.
  • Die Daten bleiben öffentlich (gesetzlich vorgeschrieben), wobei nur Telefon und E-Mail abgeschirmt werden. Böswillige Personen wird das nicht aufhalten und vor allem Selbstständige mit ihrer eingetragenen Privatadresse können darunter leiden.
  • Die KVK will die Kontrolle verschärfen, aber die Frage bleibt, wie sie das in der Praxis umsetzen will. Die bloße Kontrolle von Basisdaten sagt noch nichts über die tatsächlichen Aktivitäten aus. Noch immer können "Cowboys" aus einem Dachzimmer mit Daten herumfuhrwerken und sich schwer von Profis unterscheiden lassen.

Unsere Lösung:
Mit einer Adresse von Postadres.nl sind Sie, besonders als Selbstständiger, nicht von diesen mehr oder weniger erfolgreichen Maßnahmen abhängig. Ihre Adressdaten und Ihre Privatsphäre sind bei uns immer in sicheren Händen. 

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen .