Gesetzentwurf zur Verbesserung des Datenschutzes und der Sicherheit von Unternehmern Handelsregister.
Wissen, mit wem man Geschäfte macht. Das ist der Zweck des Handelsregisters der Handelskammer. Dieses öffentliche Register ermöglicht es jedem, die Daten von Geschäftspartnern zu überprüfen. Das schafft Rechtssicherheit im Wirtschaftsleben. Gleichzeitig müssen die im Handelsregister gespeicherten personenbezogenen Daten angemessen geschützt werden. Die Wirtschaftskammer und das Ministerium für Wirtschaft und Klima ergreifen nun Maßnahmen, um das Gleichgewicht zwischen diesen beiden Interessen herzustellen.
In den letzten Jahren wurden registrierte Unternehmer jedoch zunehmend durch die unerwünschte Verwendung ihrer Geschäftsdaten beunruhigt. So werden beispielsweise Daten, die nach dem Gesetz öffentlich sein müssen, ohne Einwilligung zu Marketingzwecken verwendet. Adressdaten von Einzelpersonen werden im Internet veröffentlicht (Doxing), und immer mehr Selbstständige sehen sich online und physisch bedroht.
Um diesen Problemen entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass das Handelsregister auf der Höhe der Zeit bleibt, wird eine Reihe von Verbesserungen vorgenommen:
- Besserer Schutz der personenbezogenen Daten.
- Eine Bremse für unerwünschtes Direktmarketing.
- Eine neue Form der Finanzierung des Handelsregisters.
Gelegentliches Abrufen von Daten ist weiterhin kostenlos. Massennutzer werden jedoch dafür bezahlen müssen. Unternehmer, die eingetragen sind und die Funktionen des Handelsregisters, wie z. B. Auszüge, in vollem Umfang nutzen, müssen eine jährliche Gebühr entrichten (zwischen 2 500 und 50 000 €). (Zwischen 2.500 und 50.000 €) Damit soll das Einnahmemodell der unerwünschten Datennutzung durch Dritte beseitigt werden. Die Regierung geht davon aus, dass sie auf diese Weise die Privatsphäre der im Handelsregister eingetragenen Unternehmer verbessern und Belästigungen durch einige Vermarkter verhindern kann.
Das Verbot der Verwendung von Handelsregisterdaten zu Zwecken des Direktmarketings wird in einen zweiten Gesetzentwurf aufgenommen, der für 2025 geplant ist. Diese Anpassung soll zunächst gegen die lästige Praxis der unaufgeforderten Akquisitionsanrufe bei vielen Unternehmern helfen. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen wird die Kontrolle der Daten durch die Wirtschaftskammer (KVK) verschärft.
Bis Ende 2025 sollen so viele Maßnahmen wie möglich umgesetzt sein.
Quelle: Government.co.uk
Link: https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2024/05/08/vernieuwing-handelsregister-streeft-naar-privacy-en-veiligheid-voor-ondernemers
Quelle: Handelskammer
Link: https://www.kvk.nl/pers/vernieuwing-handelsregister-verbetert-privacy-en-veiligheid-voor-ondernemers/
Unsere Kommentare:
Es ist gut, dass die Regierung die Privatsphäre von Unternehmern ernst nimmt. Die Frage ist, ob diese Maßnahmen ausreichend wirksam sind:
- Professionelle Vermarkter werden nicht von einer Jahresgebühr schockiert sein und werden einfach weiterhin die Daten aus dem Handelsregister beziehen.
- Die Daten bleiben öffentlich (gesetzlich vorgeschrieben), nur Telefon und E-Mail werden abgeschirmt. Böswillige Personen werden dies nicht verhindern, und insbesondere Selbstständige mit ihrer eingetragenen Privatadresse könnten darunter leiden.
- Die KVK will die Kontrollen verschärfen, aber es bleibt die Frage, wie sie dies in der Praxis umsetzen will. Die Überprüfung nur von Basisdaten sagt noch nichts über die tatsächlichen Aktivitäten aus. Noch immer können Cowboys mit Daten aus einer Dachkammer herumlaufen und nur schwer von Profis zu unterscheiden sein.
Unsere Lösung:
Mit einer Adresse vonPostadres.nl sind Sie, insbesondere als Selbständiger, nicht auf diese Maßnahmen angewiesen. Ihre Adressdaten und Ihre Privatsphäre sind bei uns garantiert immer in sicheren Händen. Und das nicht erst Ende 2025 wie bei der Handelskammer, sondern sofort nach der Anmeldung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.