Strengere Datenschutzvorschriften bei der Handelskammer
Mit der Änderung von Artikel 51 des Handelsregisters ist es nicht mehr möglich, dass jedermann auf die Privatadressen von Unternehmern zugreifen kann.
Kurz gefasst:
Die Verordnung ermöglicht es, die Besuchsadresse eines Unternehmens oder einer juristischen Person im Handelsregister abzuschirmen. Dies ist angebracht, wenn eine Bedrohung vorliegt und es in diesem Zusammenhang nicht wünschenswert ist, dass die Adresse für jedermann sichtbar ist.
51 Abs. 3 Hrb sieht vor, dass eine Besuchsadresse einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft oder juristischen Person abgeschirmt werden kann, wenn dies für die Sicherheit einer oder mehrerer Personen erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn es sich nicht um eine Wohnanschrift handelt. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Abschirmung tatsächlich notwendig ist. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er nachweist, dass eine Bedrohung gemeldet worden ist.
51 Abs. 4 Hrb. sieht vor, dass Personen, die durch ihren Beruf einer wahrscheinlichen Bedrohung ausgesetzt sind, wie z.B. Journalisten, ihre Besuchsadresse im Handelsregister auch vorbeugend sperren lassen können. Für diese Sperrung muss die Adresse allerdings auch eine Wohnadresse sein und es darf sich nicht um eine Kapitalgesellschaft (BV oder NV) handeln. Die Regeln für die präventive Zwangsvollstreckung sind strenger, da es keine nachgewiesene Bedrohung gibt, die die Verringerung der Transparenz rechtfertigt. Für die präventive Zwangsvollstreckung müssen die Berufsverbände mit der Handelskammer Vereinbarungen über die berufsbezogenen Zwangsvollstreckungskriterien treffen. Auf diese Weise spielen die Berufsverbände eine Rolle bei der Bewertung der Anträge.
Für beide Systeme muss die Zwangsvollstreckung sinnvoll sein. Das bedeutet, dass die Adresse, die zwangsversteigert werden soll, nicht an allen möglichen Orten zu finden sein sollte.
In dieser Hinsicht sind Sie bei Postadres.nl immer richtig. Ihre Privatadresse wird bei uns immer privat bleiben, entgegen dem Wenn und Aber dieser Regelung. Siehe auch: https://wetten.overheid.nl/BWBR0024067/2022-12-15 #Kapitel8.